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Aufnahme

gemeinsam Wege finden

Information und Unterstützung

Als freier Träger der Jugendhilfe sehen wir es als unsere zentrale Aufgabe, Kinder, Jugendliche und Sorgeberechtigte umfassend zu informieren.
Gemäß § 8 SGB VIII haben junge Menschen und ihre Eltern ein gesetzlich verankertes Recht auf Aufklärung – über ihre Rechte, über mögliche Unterstützungsangebote und über die Wege dahin.

Wir setzen uns für Transparenz, Partizipation und individuelle Lösungen ein. Als Träger der Jugendhilfe haben wir eine Informationspflicht gegenüber Sorgeberechtigten und Jugendlichen – dieser kommen wir mit großer Sorgfalt nach.

Wie funktioniert das Hilfesystem?

Die zentrale Anlaufstelle für Hilfen zur Erziehung ist das zuständige Jugendamt. Dort wird entschieden, welche Hilfe am besten passt und wie sie organisiert wird. Daher gilt:

„Beim zuständigen Jugendamt erfährst Du, ob unsere Hilfe für Dich geeignet ist.“

Wir unterstützen gern bei der Kontaktaufnahme und Orientierung – letztlich ist das Jugendamt
für die Steuerung der Hilfe verantwortlich.

Wichtig zu wissen: Dein Wunsch- und Wahlrecht

Gemäß § 5 SGB VIII haben junge Menschen und ihre Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl des Trägers.

Dies bedeutet:
Du hast das Recht, Einfluss darauf zu nehmen, von welchem Träger die Hilfe erbracht wird – sofern dieser geeignet ist und
die gewünschte Hilfe anbieten kann.

Sprich uns gern an, wenn Du Dir unsere Unterstützung wünschst – wir helfen Dir auch dabei, diesen Wunsch im Hilfeplanverfahren einzubringen.

Wer kann Hilfe beantragen?

In der Regel stellen die Sorgeberechtigten (Eltern oder Erziehungsberechtigte) einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII. Auch minderjährige Jugendliche können einen Antrag stellen, wenn sie einsichtsfähig sind – also verstehen, was ein solcher Antrag bedeutet.

Ab dem 15. Lebensjahr ist ein Antrag auch ohne Zustimmung der Eltern möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
In Krisensituationen – etwa bei einer akuten Kindeswohlgefährdung – kann das Jugendamt auch ohne Einwilligung der Eltern tätig werden (§ 36 SGB VIII).

Sind noch Fragen offen?

0178 878 45 89

Arbeitsort

Böhmische Str. 31 in 02763 Zittau

Unsere Vorteile

Was unsere Einrichtung besonders macht

An erster Stelle hilft unser Team den von uns betreuten Kinder- und Jugendlichen in allen Belangen weiter, aber auch unser Haus ist bestens ausgestattet. Neben einer großen Küche und Gemeinschaftsraum, haben wir auch eine vielseitige Ausstattung für Unternehmungen. Zum Beispiel ein Kanu, Zelte oder digitale Fotoapparate. 

Weibliches und Männliches Personal
Großes Netzwerk
Ständige Weiterbildung
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Antrag auf Hilfe zur Erziehung

Wie stelle ich einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung?

Ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung kann auf verschiedenen Wegen gestellt werden:

–> Persönlich beim zuständigen Jugendamt: Dort erfolgt in der Regel ein Erstgespräch mit einer Fachkraft, bei dem die aktuelle Situation geschildert wird.
–> Schriftlich per Post oder E-Mail: Viele Jugendämter stellen entsprechende Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung.
–> Gemeinsam mit Unterstützung eines Trägers: Wenn Du uns kontaktierst, begleiten wir Dich gern beim gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur Umsetzung der Hilfe.
–> Online oder telefonisch: Einige Jugendämter bieten inzwischen digitale Antragsmöglichkeiten oder telefonische Erstberatungen an. Gern helfen wir Dir, den richtigen Kontakt zu finden.

Wichtig: Der Antrag ist kostenfrei und verpflichtet zunächst zu nichts. Erst nach einem ausführlichen Hilfeplanverfahren wird entschieden, ob und welche Hilfe gewährt wird.

Gemeinsam Lösungen entwickeln

Je besser die Problemlage, der Unterstützungsbedarf und die Wünsche im Vorfeld mit allen Beteiligten – also den Jugendlichen und ihren Sorgeberechtigten – besprochen werden, desto gezielter kann eine passgenaue Hilfe entwickelt werden.

Wir nehmen junge Menschen ernst und auf Augenhöhe – mit ihrer Geschichte, ihren Fragen, Ängsten und Stärken. Unser Ziel ist es, gemeinsam tragfähige und realistische Perspektiven zu schaffen.

Und wenn es komplizierter wird?

Nicht immer läuft alles nach Plan. Herausforderungen entstehen vor allem dann, wenn:

–> akute oder komplexe Problemlagen bestehen (z. B. psychische Belastungen, Gewalt, Fluchterfahrungen),
–> das Vertrauen in Institutionen fehlt oder bereits negative Erfahrungen gemacht wurden,
–> Eltern überfordert sind oder nicht mitwirken können,
–> kurzfristig keine freien Plätze in Einrichtungen zur Verfügung stehen.

In solchen Fällen braucht es:
Flexibilität
Kreativität
Ein verlässliches Netzwerk

Notunterbringungen, alternative Wohnformen oder auch vorübergehende Überbelegungen können sinnvolle Übergangslösungen sein – vorausgesetzt, sie sind gut abgesprochen und professionell begleitet.

Unsere Erfahrung zeigt: Mit Empathie, Engagement und klarer Kommunikation können wir auch schwierige Situationen gemeinsam bewältigen.

Du möchtest mehr über die Aufnahme bei uns erfahren? Dann nimm mit uns Kontakt auf.

Wir sind per Telefon, E-Mail oder direkt vor Ort für dich erreichbar.
Wir freuen uns über deine Fragen.

Erreiche uns per Telefon

0178 878 45 89

Adresse

Böhmische Str. 31 in 02763 Zittau